Laubsauger Ratgeber

Zu welchen Zeiten und Tagen darf ich meine Laubsauger verwenden

Wer es noch nicht wusste, dem wollen wir das in diesem Beitrag erklären: Laubsauger unterliegen tatsächlich einer eigenen gesetzlichen Regelung. Willkommen in Deutschland. Es ist gesetzlich genau geregelt zu welchen Zeiten Laubsauger in welchen Gebieten eingesetzt werden dürfen.

Drehregler am Laubbläser
Je nach Einstellung ganz schön laut

Dies liegt daran das benzinbetriebene Modelle sehr laut sind und teilweise bis zu 110 dB erreichen. Das sind bereits Lärmbelästigungen, die der Gesundheit schaden können.

Gerade für den Verwender sollte deshalb ein Gehörschutz absolute Pflicht sein. Es gibt zwar akkubetriebene bzw. mit strombetriebene Laubsauger und Laubbläser, allerdings haben diese einige Nachteile.

Zum einen ist deren Leistungsfähigkeit in der Regel nicht mit einem guten Benzinmodell (Unsere Empfehlung: Black + Decker GW3030 Laubsauger) vergleichbar, zum anderen ist ein Stromanschluss Pflicht. Die akkubetriebenen Modelle müssen regelmässig aufgeladen werden und natürlich lassen die Akkus mit der Zeit nach.

Die Vorschriften sind deshalb vor allem auf die benzinbetriebenen Modelle anzuwenden. Wann es eine Ausnahme mit strombetriebenen Modellen gibt, das werden wir im folgenden klären.

Hinweis für ihre Gesundheit

Auch wenn es manche Gärtner nicht so ganz ernst nehmen: wenn Sie einen benzinbetriebenen Laubsauger bzw. Laubbläser verwenden, dann sollten Sie immer einen Gehörschutz tragen. Es ist kein Zeichen von Stärke dies nicht zu tun, sondern ein Zeichen von grenzenloser Dummheit. Denn Geräuschpegel von über 100 dB Schaden auf Dauer ihren Gehör. Und zwar nicht temporär, sondern dauerhaft.

Wer sich diesem Schallpegel über einen längeren Zeitraum ungeschützt aussetzt, der schädigt damit seine Gesundheit. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines benzinbetriebenen Laubsauger immer auch einen guten Gehörschutz dazukaufen. Diese sind günstig zu bekommen und schützen ihre Gesundheit.

Laut Umweltbundesamt kann es übrigens schon ab einem Schallpegel von 85 dB zu Schädigungen am Gehör kommen. Nehmen sie das also nicht auf die leichte Schulter.

Die gesetzlichen Regelungen im Detail

Aber schauen wir uns jetzt einmal die gesetzlichen Regelungen für den Einsatz dieser Gartengeräte genauer an. Geregelt wurde das in der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV).

Folgende Regelungen sind hier zu finden:

  • In Wohngebieten ist der Einsatz Sonntags und an Feiertagen verboten
  • An Werktagen ist der Einsatz von 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt

Ausnahmeregelungen sieht die Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung bei leisen Geräten vor. Diese müssen dann allerdings zwingend mit dem EU-Umweltzeichen ausgezeichnet und gekennzeichnet sein. Hierzu gehören zahlreiche strombetriebenen Laubsauger. Diese Geräte dürfen an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr verwendet werden.

Spezifische Verordnungen in den Gemeinden und Städten

Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. auch Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung genannte Gesetz, ist auf Bundesebene definiert. Allerdings hat der Gesetzgeber den Gemeinden und Städten Sonderregelungen und Sondergenehmigungen eingeräumt. Diese speziellen Verordnungen können Sie beim Amt ihres Wohnortes nachfragen.

Was kann ich als Anwohner machen?

Laubsauger / Laubbläser von Black & Decker
Laubsauger / Laubbläser von Black & Decker

Wenn Sie sich durch den lautstarken Schallpegel eines eingesetzten Laubsauger gestört fühlen, dann sollten Sie erst einmal die Uhrzeit und den Tag prüfen. Fällt das in den hier vorgestellten, erlaubten gesetzlichen Rahmen, dann können Sie im Prinzip nur das Fenster zumachen und abwarten. Im Zweifelsfall könnten sie noch beim Amt ihrer Gemeinde nachfragen, ob es spezielle Sonderverordnungen für ihren Wohnort gibt. Vielleicht gibt es hier weitere Einschränkungen, die sie nutzen können.

Sollte Ihr Nachbar seinen Laubbläser zu nicht erlaubten Zeiten oder an Sonntagen und Feiertagen verwenden, dann sollten Sie ihn erst einmal freundlich darauf hinweisen und bitten dies zu unterlassen. Gleich auf Streit auszugehen bringt in der Regel keinen Erfolg und verschlimmert die Situation meistens. Argumentieren Sie deshalb einfach nur sachlich und seien Sie freundlich.

Ist ihr Nachbar natürlich uneinsichtig, dann bleibt ihnen der Gang zu einem Anwalt. Hier ist Ihre Chance den Streit vor Gericht zu gewinnen sehr hoch, wenn sie den Verstoß nachweisen können. Dafür sind natürlich Zeugen eine Hilfe.

Sollte es sich um Mitarbeiter ihrer Stadtverwaltung handeln, dann wenden Sie sich bitte an dieses Amt. In der Regel handelt es sich hier dann um einen Fehler von Mitarbeitern und wird vom zuständigen Amt in Zukunft unterbunden werden.

Was kann ich als Nutzer eines solchen Gartengerätes tun?

Wenn sie große Flächen haben, dann gibt es tatsächlich kaum eine Alternative zu einem sehr lautstarken, benzinbetriebenen Laubsauger. Haben sie allerdings einen kleineren Garten bzw. Weg zu reinigen vom Laub, dann sollten Sie wirklich über einen Akku-Laubsauger oder ein Gerät mit Stromanschluss nachdenken.

Diese sind viel leiser und stören auch keine Nachbarn. Außerdem sind diese teilweise auch noch bis 20:00 Uhr einsetzbar. Hier vermeiden Sie Streitigkeiten von vorneherein. Schließlich kann man einfach auch mal Rücksicht nehmen auf seine Nachbarn. Und bei kleinen Flächen arbeiten die strombetriebenen Modelle genauso gut wie benzinbetriebene Modelle.

Und alternativ bleibt ihnen natürlich immer noch der altmodische Rechen, um das Laub im Herbst zusammen zu halten. Hier sollte es keine Probleme geben mit dem Schallpegel. Und für ihre Fitness und Gesundheit haben sie damit gleichzeitig auch noch etwas getan.

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